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Artikel 12 – Die Wahl der Arbeit

Wisst ihr eigentlich, wie viele Artikel das Grundgesetz hat? Könnt ihr alle Grundrechte aufzählen? Nein? So ging es uns auch. Deshalb haben wir den 70. Geburtstag des Grundgesetzes zum Anlass genommen, um eine Artikelreihe zu starten. Seit dem 23. Mai gibt es jeden Tag einen Artikel zu einem Grundrecht. Natürlich interessiert uns besonders, wie Geflüchtete über das Grundgesetz denken.

In Artikel 12 geht es um Arbeit. Genau genommen um die Berufsfreiheit. Das bedeutet, dass Deutsche ihren Beruf frei wählen können. Ja, das Recht gilt nur für deutsche Staatsbürger*innen. Was denkt Samer aus Syrien darüber? Franziska hat mit ihm gesprochen.

Wer und was werden durch Artikel 12 geschützt? Kurz gesagt: Deutsche und ihr Beruf. Eine Einschränkung des Rechts auf freie Berufswahl der Deutschen heißt, dass sich Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft auf den Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes berufen müssen, in dem es um die persönlichen Freiheitsrechte geht. Wie definieren Jurist*innen einen Beruf? Es ist eine „selbstständige oder unselbstständige Arbeit, welche der Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage dient und die auf Dauer angelegt sein muss.“

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Franziska arbeitet in den Bereichen Marketing, Redaktion und Social Media in Berlin. Sie interessiert sich für interkulturelle Verständigung und für alles rund um die Themen Migration und Integration. „Das Tolle am Flüchtling-Magazin finde ich, dass es einen partizipativen Ansatz hat und einen Dialog schafft – für alle, die in Deutschland leben.“
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